Seit dem 16. März gilt für Beschäftigte im Gesundheitswesen die gesetzliche Impfpflicht gegen Covid-19. Bis die ersten Tätigkeitsverbote für ungeimpfte Mitarbeiter ausgesprochen werden, kann es allerdings noch eine Weile dauern. „Frühestens Ende Mai“ könne damit gerechnet werden, lautet die Einschätzung des zuständigen Kreisgesundheitsamts. Dann wären tausende Menschen betroffen. Wir haben eine Krankenschwester besucht, die gerichtlich dagegen vorgeht.