Das Persönlichkeitsrecht eines Menschen schließt auch die Freiheit ein, sich das Leben zu nehmen. Das ist ein Teil der Begründung für das heute am Bundesverfassungsgericht gefallene Urteil.
Das Persönlichkeitsrecht eines Menschen schließt auch die Freiheit ein, sich das Leben zu nehmen. Das ist ein Teil der Begründung für das heute am Bundesverfassungsgericht gefallene Urteil.